Die Kanzlei Marra Urso Legal bedient sich professioneller Partner mit internationaler Ausbildung, die – auch in Zusammenarbeit mit Marketing-Experten – die Strategien zur Erschließung ausländischer Märkte entwickeln. Angeboten wird auch die Analyse der Rechtslage im jeweiligen Ausland. Sie wird in Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien der jeweiligen Länder, in welchen das Unternehmen investieren will, ausgearbeitet.
Mit Bezug auf die jeweils beabsichtigten Investitionsvorhaben bietet Marra Urso Legal weitgehenden Beistand:
- bezüglich der jeweils günstigsten Rechtsform zur Erschließungsstrategie des vorgesehenen ausländischen Marktes
- in den verschiedenen Phasen die zur Ermittlung der geeigneten rechtlichen Einheit führen:
- Verhandlung mit der Gegenpartei (Staat in welchem die Investition vorgenommen wird, eventuelle Private mit denen zusammen das Investitionsvorhaben realisiert wird)
- Ausarbeitung des Vertragswesens bezüglich der vorzunehmenden Investitionen:
- Joint-Ventures
- Errichtung von Tochtergesellschaften
- Errichtung von Zweigniederlassungen (Filialen)
- Errichtung von Agenturen
- Verteilungsverträge
- Turn-Key- Vertrag
- anagement-Vertrag
- Governmental Contract
- Versicherungsverträge und weitere Absicherungsformen zum Schutze der Investitionen